In Deutschland ist der Arbeitsschutz in zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen verankert und geprägt, um die Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) spiegeln den Stand der Technik, des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene sowie andere gesicherte Erkenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wider.
Vor kurzem wurde die TRGS-513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“ überarbeitet und beschreibt die gesetzlichen Anforderungen und, was in diesem Zusammenhang noch wichtiger ist, die Bedingungen, unter denen diese Kanzerogenen Stoffe sicher gehandhabt werden können. Diese Stoffe können nicht vollständig ersetzt werden, so dass alle Schutzziele (Patienten, Umwelt, Beschäftigte) berücksichtigt werden.
Die konkreten Bedingungen sind in der „Anlage 5 TRGS 513 : Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) bei der Anwendung von Niedertemperatur-Dampf-Formaldehyd-(NTDF)-Verfahren zur Sterilisation im Gesundheitswesen“ speziell und prägnant beschrieben.
Diese TRGS 513 ist bisher nur auf Deutsch verfügbar.